Einjähriger vollzeitschulischer Bildungsgang der Berufsfachschule, der berufliche Kenntnisse und einen dem Erweitertem Ersten Abschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) gleichwertigen Abschluss ermöglicht (APO-BK / Anlage B 1).
Welche Zielsetzung verfolgt der Bildungsgang
Die Handelsschule I (gemäß § 2 Nr. 1 APO-BK Anlage B 1, Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung) ist ein einjähriges Vollzeitschuljahr. Dieser Bildungsgang vermittelt Ihnen einerseits berufliche Kenntnisse, die eine wichtige Basis für eine erfolgreiche Fachausbildung darstellen, und ermöglicht Ihnen andererseits den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschlusses.
Welche Voraussetzungen bestehen?
Wenn Sie bereits den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben, können Sie die Handelsschule I besuchen, denn dieser Bildungsgang kann auch als zehntes Vollzeitschuljahr (§ 37 Abs. 2 Satz 1 SchulG) besucht werden.
Stundenübersicht lt. Stundentafel
Im Fach Geschäftsprozesse im Unternehmen 2 erlernen Sie das Zehn-Finger-Tastschreiben, die Erstellung von Briefen mit Hilfe des Computers, die Anwendung von Microsoft-Office-Standardcomputerprogrammen und den Umgang mit dem Internet. Die Vermittlung erfolgt in gut ausgestatteten PC-Räumen.
Die Lerninhalte sind teils berufsbezogen, teils berufsübergreifend ausgerichtet und können durch ein Differenzierungsangebot ergänzt werden.
Welche Abschlüsse können erzielt werden?
Berufliche Kenntnisse
Sie erwerben die beruflichen Kenntnisse, wenn Sie die Leistungsanforderungen des Bildungsgangs erfüllen. D. h., wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach mangelhaft sind.
Schulabschlüsse
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse erwerben Sie einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss.
Um den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 zu erreichen muss neben den notwendigen schulischen Leistungen auch ein 15 tägiges Betriebspraktikum während des Schuljahres erbracht werden.
Möglichkeiten im Anschluss an den Bildungsgang
Der erfolgreiche Besuch der Handelsschule I kann Ihnen auf die Berufsausbildung angerechnet werden (APO-BK Allgemeiner Teil § 1 Absatz 3 Ziffer 1).
Wenn Sie in der Handelsschule I einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertigen Abschluss erworben haben, können Sie den Bildungsgang der Handelsschule II besuchen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Handelsschule II erwerben Sie:
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- den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) oder
- den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Q-Vermerk).
Informationen durch das HSBK
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen unsere Beratungslehrer zur Verfügung. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Sekretariat, Telefon 02921 3664-0.
Bringen Sie bitte Ihre vorhandenen Unterlagen zur Berufsorientierung (Anschlussvereinbarung, Berufswahlpass o. ä.) zu den Beratungsterminen mit.
Welche Kosten entstehen durch den Besuch des Bildungsganges?
Sie erhalten Schulbücher und andere Unterrichtsmittel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Fahrtkosten übernimmt der Kreis Soest, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Schule mehr als 5 km beträgt.
Anmeldung und Anmeldezeitraum
Den genauen Zeitraum für die Anmeldung (Februar) entnehmen Sie bitte unserer Homepage und den Tageszeitungen des Kreises Soest.
Bitte melden Sie sich online unter www.schulbewerbung.de an und reichen Sie folgende Unterlagen persönlich im Hubertus-Schwartz-Berufskolleg ein:
- ausgedruckter Online-Antrag
- Fotokopie des letzten Zeugnisses
- tabellarischer Lebenslauf (gerne mit Lichtbild)
- falls vorhanden: Berufswahlportfolio (z. B. Berufswahlpass) sowie Anschlussvereinbarung der Sek.-I
In der Zeit vom 15. bis zum 28. Februar können Sie sich direkt im Hubertus-Schwartz-Berufskolleg online anmelden. Gleichzeitig bieten Ihnen unsere Beratungslehrer eine individuelle Beratung an.